Das erste Truppenpraktikum soll nach aktueller Weisung grundsätzlich in einer Einheit des ZSanDstBw stattfinden. Bei vorheriger Absprache werden im Einzelfall auch Truppenpraktika als erstes Praktikum anerkannt, die nicht im ZSanDstBw absolviert wurden. Hierfür muss der medizinische Kontext in ausreichender Form nachgewiesen werden. Alle weiteren Praktika sind grundsätzlich in allen Einheiten der Bundeswehr, u.a. auch bei sanitätsdienstlichen Teileinheiten der DSK (z.B. 9. Kompanie der Fallschirmjägerregimenter) möglich. Im San-Netz finden sich viele Erfahrungsberichte von SanOA, die Truppenpraktika absolviert haben.