Personalia

Der Deutsche SanOA e.V. kennt laut seiner Satzung vier Organe:

  • Mitgliederversammlung
    Dieses findet im Regelfall ein Mal im Jahr statt. Dort werden z.B. Vorstand und Aufsichtsrat gewählt. Außerdem muss der Vorstand vor der Mitgliederversammlung berichten, was er unternommen hat.
  • Standortvertreterversammlung
    Ein Zusammenkommen der Standortvertreter, dass zwei Mal im Jahr stattfindet. Dort werden Standortanliegen besprochen. Was an einzelnen Standorten gut, bzw. verbesserungswürdig läuft, aber auch Ideen und Tipps können im Rahmen dieser Veranstaltung hervorragend unter den anwesenden ausgetauscht werden.
    Die Standortvertreter wählen hier außerdem ihre Sprecher, die Ihrer Anliegen gegenüber des Vorstandes vertreten.
    Auch Nicht-Mitglieder sind auf dieser Veranstaltung gern gesehene Gäste, um sich einen Eindruck von unserem Verein und den Funktionsträgern ein Bild zu machen. Im Zweifelsfall steht der jeweilige Standortvertreter hierzu Frage und Antwort.
  • Vorstand
    Der Vorstand vertritt den Verein und handelt im Auftrag seiner Mitglieder.
  • Aufsichtsrat
    Der Aufsichtsrat berät den Vorstand in Fragen jeglicher Natur. Die Mitglieder dieses Organs sind i.d.R. bereits seit einigen Jahren im SanOA e.V. aktiv.