Wo ist der Unterschied zwischen Pflichtfamulaturen und Zusatzfamulaturen?

Pflichtfamulaturen müsst ihr im Rahmen eures Studiums zwingend absolvieren. Dabei müsst ihr euch an die Vorgaben des LPAs halten. Über die Pflichtfamulaturen hinaus könnt ihr noch weitere Famulaturen durchführen:

Ihr könnt euch bis zu  vier Wochen Zusatzfamulatur klinisch oder außerklinisch, zivil oder an einer Bundeswehreinrichtung anrechnen lassen. Die Famulatur kann auch in zweimal zwei Wochen gesplittet werden. Solltet ihr die vierwöchige Dauer insgesamt nicht erreichen, erfolgt die Anrechnung der Zusatzfamulatur mit der hälfte der Punkte.

Insgesamt könnt ihr euch eine Zusatzfamulaturen und ein Truppenpraktikum anrechnen lassen.