Die Bewilligung eines Lehrganges ist immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich muss ein aktuell verzögerungsfreies Studium vorliegen. Die Teilnahme am Lehrgang darf das verzögerungsfreie Studium nicht gefährden und ist nur auf freiwilliger Basis in den vorlesungsfreien Zeiten möglich. Dabei wird man als SanOA nur im Rahmen freier Kapazitäten eingeplant. Vorher muss mindestens ein Truppenpraktikum absolviert werden. Außerdem müssen alle körperlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.