Ihr wisst bereits vor Studienende wohin ihr versetzt werdet und in welchem Fach ihr arbeiten werdet. Somit könnt ihr bereits frühzeitig nach Wohnungen suchen. Da ihr aus dienstlichen Gründen versetzt werdet, steht euch eine Umzugskostenvergütung (UKV) zu. Ihr könnt aber statt der UKV auch Trennungsgeld erhalten. Die UKV wird aufgrund der Versetzung nicht standardmäßig zugesagt, da eine einmal zugesagt UKV nicht wieder aufgehoben werden kann (eure Wahlmöglichkeit zwischen UKV und Trennungsgeld bleibt also bestehen). Seit dem 1.1.19 existiert eine neue UKV- Regelung. Innerhalb der ersten drei Dienstjahre kann man jederzeit seine UKV beantragen (bevor man umzieht). Sollte man dies unterlassen, kann bis zu 5 Jahre nach Ablauf der ersten drei Jahre weiter Trennungsgeld bezogen werden. Ihr müsst die UKV vorher beim BAPersBw beantragen. Sollte eure Wohnung noch nicht anerkannt sein (Bedingungen beachten), solltet ihr dies spätestens jetzt tun. Es empfiehlt sich bzgl. des Umzuges frühzeitig Verbindung mit dem Kompetenzzentrum in Landsberg aufzunehmen, da diese Stelle eure Umzugskostenvergütung bearbeiten wird. Grundsätzlich könnt ihr wählen, ob ihr eine Pauschale annehmt und den Umzug in Eigenregie durchführt, oder ob ihr eine Spedition beauftragt, die mit der Bundeswehr kooperiert. Eine Liste über die Speditionen, die einen Rahmenvertrag mit der Bw haben, bekommt man über das Kompetenzzentrum in Landsberg. Darüber hinaus gibt es oft weitere Ansprüche auf finanzielle Entschädigung (z.B. Erstattung einer Wohnungsbesichtigungsreise), worüber ihr am besten mit eurem Sachbearbeiter im Kompetenzzentrum in Landsberg sprecht.