Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Damit du möglichst rasch befördert wirst, benötigst du deine Approbation. Bitte die Prüfer also freundlich, dass die Prüfungsunterlagen so schnell wie möglich an das LPA geschickt werden.
Der Dienstantritt in der neuen Dienststelle wird am 2. Montag nach dem letzten Prüfungstag stattfinden. Bis dahin hast du noch frei, jedoch wird die Zeit häufig für Umzug und Organisatorisches benötigt.
Sobald du deine Approbation erhalten hast, kannst du diese bei deinem Betreuungspersonal in deiner Einheit einreichen und du wirst zeitnah befördert. Es lohnt sich in deiner Einheit direkt ein paar beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde anfertigen zu lassen.
Darüber hinaus MUSST du dich als Arzt bzw. Zahnarzt nun bei der für dich zuständigen Landes(zahn-)ärztekammer anmelden. Die Informationen werden i.d.R. an das Versorgungswerk (ärztliche Rentenversicherung) weitergeleitet. Da du als Soldat während deiner Dienstzeit keine Beiträge zahlen musst (der Dienstherr übernimmt diese Anteile und zahlt sie auf einen Schlag zum DZE nach), benötigt das Versorgungswerk einen Nachweis über deine Restdienstzeit (z.B. auf der Versetzung zu finden).
Bevor du anfängst ärztlich tätig zu sein, empfiehlt sich darüber hinaus eine Beratung bzgl. einer Absicherung im Klagefall (Stichwort Berufshaftpflichtversicherung).