Alle Änderungen der Lebensumstände müssen der Einheit und damit dem Dienstherrn gemeldet werden. Dazu zählen u.a. Hochzeit und Kinder, Änderung der Adresse und Erreichbarkeit, sowie Änderung der Bankverbindung.
Diese Änderungen müssen der Einheit unverzüglich angezeigt werden. Bedenkt, dass gerade eine Hochzeit oder Kinder für euch auch finanziell bedeutsam sind, da sich daraus i.d.R. Zulagen ergeben.
Bei der Änderung der Bankverbindung empfiehlt es sich, das alte Konto erst zu schließen, wenn das Gehalt zum ersten Mal auf dem neuen Konto eingegangen ist.
Ein Tipp noch zum Schluss: Viele Vorgesetzte gewähren für die Hochzeit oder auch einen Umzug aus dienstlichen Gründen (nach Versetzung) einen Tag Sonderurlaub. Dazu gibt es eine Vorschrift und somit auch Anspruch!
Auch unangenehme Dinge müssen bzw. sollten der Einheit frühzeitig gemeldet werden. Dazu zählen die Einleitung von Ermittlungen bei Verdacht von Straftaten, oder der Führerscheinverlust bei Inhabern von Dienstführerscheinen. Die ermittelnden Behörden werden dies auch an eure Dienststelle melden, es ist jedoch ratsam dies vorher selbst dem Disziplinarvorgesetzten und Betreuungsoffizier zu melden.