Ich möchte mein Widerrufsrecht behalten – was bedeutet das?

Zunächst einmal ist es absolut legitim sein Widerrufsrecht zu behalten. Bis zu 6 Monate lang könnt ihr somit Dienst leisten und euch den Alltag in der Bundeswehr anschauen. Solange ihr euer Widerrufsrecht behaltet, könnt ihr jederzeit die Bundeswehr verlassen. Die Bundeswehr kann euch aber theoretisch jederzeit kündigen. Nach Ablauf der sechs Monate müsst ihr nichts unternehmen, wenn ihr weiterhin Sanitätsoffizier werden wollt. Wichtig zu beachten ist, dass euch ein Studienplatz erst zugeteilt werden kann, wenn ihr euer Widerrufsrecht abgegeben habt, bzw. die sechs Monate verstrichen sind. Zur Überbrückung werdet ihr an eine Dienststelle des Sanitätsdienstes versetzt und könnt teilweise schon euren Offizierlehrgang an der Sanitätsakademie der Bundeswehr oder das gemäß Approbationsordnung vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum (derzeit 90 Tage) absolvieren.