Welche Arten von Zusatzsemestern gibt es?

Es gibt vier verschiedene Arten von Zusatzsemestern. Zum einen das leistungsbedingte Zusatzsemester: aufgrund mangelhafter Studienleistung benötigt ihr länger bis zum Abschluss eures Studiums. Dadurch verlängert sich ggf. eure Verpflichtungsdauer und die Dauer bis zur Beförderung zum Leutnant (wenn ihr nicht schon Leutnant seid). Je nachdem ob das Zusatzsemester im klinischen oder vorklinischen Abschnitt erworben wurde, gibt es unterschiedlich hohe Punktabzüge im CPS. Ab dem zweiten leistungsbedingten Zusatzsemestern kann es sein, dass ihr aus eurem Dienstverhältnis eines SaZ entlassen werdet. Diese Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung des BAPersBw. 

Des Weiteren gibt es studienorganisatorische Zusatzsemester, welche beantragt werden können, wenn sich Studienverzögerungen ergeben, die dadurch bedingt sind, dass die Universität einige Kurse nicht so anbietet, dass ihr verzögerungsfrei studieren könnt. Das ist z. B. der Fall, wenn ihr schon ein Zusatzsemester habt, einige Kurse aber erst wieder ein Jahr später angeboten werden. Ein studienorganisatorisches Zusatzsemester führt nicht zu Punktabzügen im CPS, kann jedoch ggf. die Dienstzeit oder die Zeit bis zur Leutnantsbeförderung verlängern. Solltet ihr ein studienorganisatorisches Zusatzsemester aufgrund eines leistungsbedingten Zusatzsemester beantragen, wird über die Art des zweiten Zusatzsemesters (also das studienorganisatorische Zusatzsemester) erst nach dessen Ende entschieden. Ihr müsst dabei am Ende des Zusatzsemesters den Nachweis erbringen, dass das zweite Zusatzsemester auch ein studienorganisatorisches war.

Krankheitsbedingte Zusatzsemester könnt ihr beantragen, wenn ihr aufgrund von Krankheit oder Verletzungen am verzugsfreien Studium gehindert seid. Wichtig ist, dass ihr rechtzeitig ein ärztliches Attest einholt, damit eine versäumte Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet wird und damit das BAPersBw die Krankheit als Ursache des Studienverzugs anerkennt (Krankenmeldeschein oder Amtsarztattest vorlegen. Je nach Uni muss innerhalb von drei Tagen einschließlich des Prüfungstages das Attest beim zuständigen LPA bzw. der zuständigen Prüfbehörde eingegangen sein.). Auch hier gibt es keine Punktabzüge im CPS.

Solltet ihr jedoch ein Zusatzsemester beantragen, da ihr eine Prüfung krankheitsbedingt nicht antreten konntet und ihr zusätzlich noch eine andere Prüfung aus Leistungsgründen nicht besteht, wird das Zusatzsemester wahrscheinlich als leistungsbedingtes Zusatzsemester gewertet.

Im Falle einer Schwangerschaft und Studienverzug aufgrund des Mutterschutzes besteht die Möglichkeit ein schwangerschaftsbedingtes Zusatzsemester zu beantragen. Hierfür ist der Begutachtungsanforderung auf Bestätigung der Schwangerschaft vorzulegen. Ein schwangerschaftsbedingtes Zusatzsemester führt nicht zu Punktabzügen im CPS, kann jedoch ggf. die Dienstzeit oder die Zeit bis zur Leutnantsbeförderung verlängern. 
Verlängert sich euer Studium aufgrund von Elternzeit, wird dies nicht als Zusatzsemester gewertet, das Dienstverhältnis verlängert sich jedoch entsprechend. Gleiches gilt für ein Absolvieren des PJs in Teilzeit. Auch hier verlängert sich die Dienstzeit entsprechend. Dauert die Elternzeit kein volles Semester, kann es sein, dass ihr zu Dienstleistungen herangezogen werdet (z.B. Dienst in eurer Betreuungsdienststelle). Hierfür wird die Beurlaubung zum Studium für diese Zeit aufgehoben. 

Die Entscheidungen über die Art und Gewährung von Zusatzsemester sind immer Einzelfallentscheidungen, weswegen wir nicht alle möglichen Fälle hier aufstellen können. Aufgrund der Komplexität der Entscheidungen kann es sein, dass der Bescheid über die Gewährung von Zusatzsemestern erst nach mehreren Monaten erstellt wird. Bis zur Entscheidung über ein Zusatzsemester studiert ihr weiter.

Noch ein paar Sonderfälle:

Der Übergang des Studiums der Pharmazie zu Lebensmittelchemie, sowie der Lebensmittelchemie zum PJ Lebensmittelchemie sind keine Zusatzsemester im eigentlichen Sinne, da zeitliche Verzögerungen kaum zu vermeiden sind und nicht durch den SanOA verschuldet sind. Es kann sein, dass ihr in der Wartezeit zu Dienstleistungen in Bundeswehr-Einrichtungen herangezogen werdet. Dienstleistungen in zivilen Einrichtungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Solltet ihr als Quereinsteiger während des Studiums die AGA durchführen, kann es sein, dass sich daraus ein Studienverzug ergibt, da ihr während der AGA Prüfungstermine versäumt. Es handelt sich hierbei um ein einstellungsbedingtes Zusatzsemester ohne Dienstzeitverlängerung und Abzug von CPS Punkten