Was muss ich bei zivilen Famulaturen beachten?

Eine Kommandierung an zivile Krankenhäuser ist nicht möglich. Einige Häuser stellen den Famulanten Unterkunft und/oder Verpflegung. Diese müsst ihr nicht annehmen. Wenn ihr sie jedoch annehmt, dann müsst ihr dies eurer Betreuungsdienststelle melden. Der geldwerte Vorteil kann dann ggf. vom Ausbildungsgeld abgezogen werden. Dieser Betrag muss nicht zwingend dem Betrag entsprechen, den ihr bezahlen würdet, wenn ihr z.B. das Essen regulär bezahlen würdet. 
Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf Link and Learn unter dem Stichwort „Geld- und/oder Sachleistungen„.
NICHT gemeldet werden müssen Dinge wie ein Kaffee oder eine Cola, die ihr auf Station bekommen habt. Ebenfalls nicht gemeldet werden muss die Zuverfügungstellung von Dienstkleidung (Kittel, Weißzeug): dies ist normal und nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben.
Achtung: weiße Kittel/ Weißzeug/ Bereichskleidung dürft ihr aus Hygienegründen NICHT zu Hause waschen! Sie müssen über das Krankenhaus oder die Praxis gereinigt werden.