Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Jedoch gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass ein Truppenpraktikum erst abgeleistet werden soll, wenn der Offizierlehrgang und das Physikum bestanden sind, selbstverständlich in der vorlesungsfreien Zeit. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: wenn beispielsweise Krankenpflegepraktikum und Offizierlehrgang bereits absolviert worden sind und sich vor dem Physikum noch „freie“ Semesterferien finden, kann man sich für diesen Zeitraum ebenfalls für ein Truppenpraktikum bewerben. Man muss sich in jedem Falle bewusst sein, dass man häufig entsprechend seines Dienstgrades eingesetzt wird. Absolviert man z.B. ein Truppenpraktikum in einer Grundausbildungseinheit im Dienstgrad Fahnenjunker (SanOA), so wird man eher als Gruppenführer eingesetzt. Als Leutnant (SanOA) wird man auf Ebene Zugführer eingesetzt. Es gibt auch Kameraden, die als Leutnant (SanOA) phasenweise der höchste Dienstgrad in der Kompanie waren. All das sollte dich jedoch nicht abschrecken. Im Gegenteil, es bietet tolle und vielfältige Möglichkeiten, sich allgemeinmilitärisch weiterzubilden und Führungserfahrungen zu sammeln.