Kann ich ein Teil meines PJs im Ausland absolvieren?

Ja, auch für SanOA ist es möglich ein Teil des PJs im Ausland zu absolvieren. Die Organisation obliegt jedoch euch und ist reines „Privatvergnügen“. Das bedeutet aber auch, dass das PJ im Ausland nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig ist. 

Fangt mit der Organisation mit ausreichend viel Vorlaufzeit an. Ganz wichtig ist, dass ihr euch das Tertial vor Beginn von eurem LPA anerkennen lasst. Achtet auch darauf, dass ihr bei einem gesplitteten Tertial offiziell keine Fehlzeiten haben dürft. Manchmal ist von der aufnehmenden Fakultät ein Erasmus-Stipendium nötig, damit ihr z.B. auch am Patienten arbeiten dürft. Die Annahme des Stipendiums ist anzeigepflichtig. Es kann sein, dass ihr auch den finanziellen Anteil des Stipendiums komplett behalten dürft und nicht abführen müsst.

Lasst euch aber nicht von der ganzen Organisation abschrecken. Es lohnt sich in jeder Hinsicht!

Es besteht die Möglichkeit an einem französischen Militärkrankenhaus ein PJ-Tertial zu absolvieren. Ein Tertial des pharmazeutischen PJs kann in einer französischen Militärapotheke absolviert werden. 

Achtet bei allen PJ-Tertialen auf einen vollständigen Impfschutz (§17a Abs. 1-2 Soldatengesetz). Betriebsmedizinische Untersuchungen und auch Auffrischungsimpfungen für z.B. Hepatitis B werden vom betriebsmedizinischen Dienst der jeweiligen Universitätsklinik durchgeführt. Erforderliche Impfungen für PJ im Inland bzw. für dienstlich organisierte Anteile im Ausland werden durch den zuständigen TrArzt durchgeführt.