Zunächst: Glückwunsch! Genießt die Zeit mit dem Baby!
Dann: Kind beim Standesamt anmelden (passiert oft bereits im Krankenhaus), eventuell beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen (bei nichtverheirateten Paaren). Normal ist mittlerweile auch hier das gemeinsame Sorgerecht, d.h. Mutter und Vater entscheiden gemeinsam darüber, was mit dem Kind passiert. Wenn man das anders geregelt haben will, muss man das hier anmelden! Wenn hierüber keine Einigung zwischen den Eltern besteht, kann das Ganze bis vors Familiengericht gehen.
Als nächstes: mit der Geburtsurkunde des Kindes in die Betreuungsdienststelle gehen und die Geburt anzeigen. Jetzt steht euch Kindergeld und der Familienzuschlag zu.
Beim TrArzt bekommt ihr die Verordnung für die Hebammennachsorge und den Rückbildungskurs.