Was ist das Krankenpflegepraktikum

Für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung („Physikum“) bzw. (bei Modellstudiengängen) zur Äquivalenzprüfung müsst ihr nachweisen, dass ihr mindestens 90 Tage Krankenpflegepraktikumabsolviert habt. Das Krankenpflegepraktikum kann während der Semesterferien, aber auch (in Teilen) bereits vor dem Studium absolviert werden. Beachtet unbedingt die Vorgaben eures Landesprüfungsamtes (LPA). So ist es z.B. möglich, das Krankenpflegepraktikum in 3x 30 Tage zu unterteilen.