Beim TrArzt bekommt ihr die Quartalsüberweisung für euren betreuenden Gynäkologen. Damit kann er alle Leistungen abrechnen, die er auch bei Kassenpatienten abrechnen darf. Dazu gehören u.a. Ultraschallscreeninguntersuchungen zu drei festgelegten Zeiträumen in der Schwangerschaft, die meisten Frauenärzte machen aber mehr (wer freut sich nicht darüber das schlagende Herz oder die Ruderbewegungen der Ärmchen des werdenden Kindes zu sehen?), was auch unproblematisch ist. Werden besondere Laboruntersuchungen vom Gynäkologen gefordert / empfohlen, sollte man zunächst Rücksprache mit dem TrArzt halten. Gerade an Standorten, an denen beispielsweise ein Institut der Bw oder ein BwKrhs im Umkreis ist, gibt es oft Kooperationen zur Nutzung des Labors.
Nicht im regulären Behandlungs- und Untersuchungsumfang enthalten sind spezielle Untersuchungen wie z.B. die Nackenfaltenmessung oder 3D-Ultraschall. Bitte IMMER Rücksprache mit dem TrArzt und der Heilfürsorgesachbearbeitung halten! Eine Kostenübernahme kann nach Antrag und Einzelfallprüfung genehmigt werden. Wer hier in Vorleistung geht, bleibt meistens auf den (nicht unerheblichen) Kosten sitzen!
Beim TrArzt gibt es auch die empfohlenen Nahrungsergänzungen während der Schwangerschaft (z.B. Folsäure etc.) sowie die Verordnung für Hebammenvorsorge und den Geburtsvorbereitungskurs („Schwangerschaftsgymnastik“).
Die Schwangerschaft MUSS man, sobald sie gesichert ist (also nach Bestätigung durch den Facharzt, nicht nach positivem Schwangerschaftstest aus dem Drogeriemarkt), dem Disziplinarvorgesetzten melden. Dieser muss wissen, da Schwangere von Rechts wegen unter einem besonderen Schutz stehen. Schwangere dürfen beispielsweise nicht in besondere Lärmbereich wie beispielsweise die Schießbahn oder gesundheitsschädlichen Stoffen und Infektionsquellen ausgesetzt werden. Der Disziplinarvorgesetzte veranlasst auch mittels eines Begutachtungsauftrags (Bw-3454; ehemals BA 90/5) die „Feststellung der Schwangerschaft“. Der TrArzt bestätigt auf diesem Formular die Schwangerschaft und vermerkt den Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes (6 Wochen vor voraussichtlichem Entbindungstermin).
Wegen des besonderen Schutzes ist es auch wichtig, den Betriebsarzt der Universität zu informieren. An etlichen Kursen dürft ihr während der Schwangerschaft nämlich nicht teilnehmen (z.B. Präp-Kurs).
Zusatzsemester, die hieraus resultieren, werden als schwangerschaftsbedingte Zusatzsemester nicht negativ im CPS bewertet. Es kommt lediglich zu einem Aufschub eures Studienendes und damit zu einer späteren Beförderung zum StArzt / StAp / StVet.
Ihr solltet euch auch beim Sozialdienst eures Standortes (Kontaktdaten bekommt ihr über eure Betreuungsdienststelle) zu einer Beratung anmelden. Hier bekommt ihr neben der Broschüre über den Schutz werdender Mütter bei der Bundeswehr auch Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen, Elterngeld etc.
Wenn man recht schnell wieder in die Uni / Klinik zurückkehren möchte, sollte man sich rechtzeitig um einen Kita-Platz oder eine Tagesmutter o.ä. kümmern. Je nach Studienort sind die Plätze rar und die Wartezeit entsprechend lang.
Ansonsten bleibt entspannt, lasst euch nicht verrückt machen! Die Schwangerschaft ist ein normaler Zustand, KEINE Krankheit! Auch wenn es einem, gerade in der Anfangszeit, auch mal nicht gut geht und sich nur noch wünscht, dass es vorbeigeht – spätestens, wenn man das erste Mal eine Bewegung im Bauch spürt (ca. 14. – 16. SSW), überwiegt die Freude. Merke: entspannte Mütter machen entspannte Kinder! Macht, was euch gut tut, versucht nicht, krampfhaft einem Ratgeberideal nachzueifern. Wenn ihr das Kind im Bauch mit Mozart beschallt, damit es ein Genie wird, aber selber keine Freude an klassischer Musik habt, merkt das Kind eher euren Stress und wird mit eigenem Stress darauf reagieren.